Zu erwerbende Abschlüsse an der Gesamtschule

Zu erwerbende Abschlüsse an der Gesamtschule

Unsere gymnasiale Oberstufe richtet sich nach der für alle Gymnasien und Gesamtschulen geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-GOSt). Es gelten somit die selben Richtlinien, Lehrpläne und Prüfungsanforderungen wie für die Oberstufe des Gymnasiums. Die Abschlüsse an der Gesamtschule sind gleichwertig mit denen des Gymnasiums.

Die gymnasiale Oberstufe setzt die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Sekundarstufe 1 fort und erweitert sie. Sie schließt im Allgemeinen mit der Abiturprüfung ab und führt zur Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife, welche zum Studium an allen Hochschulen und Universitäten berechtigt.

Seit der Einführung des Zentralabiturs finden alle schriftlichen Abiturprüfungen mit den selben Aufgaben zur selben Zeit statt. Die Termine werden jeweils vom Schulministerium festgelegt.

Nach Abschluss des 12. Jahrgangs kann auch der schulische Teil der Fachhochschulreife (FHR) erworben werden. Mit einem gelenkten Praktikum oder einer Ausbildung berechtigt dieser Abschluss zum Studium an einer Fachhochschule. Zum Erwerb der Fachhochschulreife müssen keine Prüfungen abgelegt werden; vielmehr muss ein bestimmtes Notenbild vorliegen.